Eine Familie in der Abendsonne ist glücklich mit Ihrem Gehaltsschutz

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Der Schutzbrief für Ihr Einkommen

Belastungen für Immobilien, Auto, Investitionen in die Kinder oder die Pflege der Eltern entspannt angehen.

Das Einkommen im Falle einer Arbeitslosigkeit oder vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit absichern. Der Gehaltsschutz für Lohn- und Gehalt bietet zusätzliche Sicherheit.

Die Absicherung kann mit unserem Kombischutz für beide Bereiche beantragt werden oder als Einzelschutz nur für die Arbeitslosigkeit oder die Arbeitsunfähigkeit.

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(Durchnittliches monatl. Einkommen im Jahresmittel)

 
500
1.500
2.500
3.500
4.500
 
 
Steuer
  • Klasse I
  • Klasse II
  • Klasse III
  • IV, V, VI
Kinder
  • Nein
  • Ja
Gebiet
  • West
  • Ost
2.343 €
Netto-Einkommen
1.387 €
Arbeitslosengeld I
 
956 € Netto-Lücke bei Arbeitslosigkeit
 

Geschätztes monatliches Netto-Einkommen . Anspruch auf ALG I in Höhe von .

 

Volles Einkommen bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit

Für die Sicherheit
der Familie

Das Einkommen in Phasen finanzieller Belastungen absichern: Lebensstandard und Unabhängigkeit für die gesamte Familie.

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Für die Immobilien-finanzierung

Während der Finanzierung von Immobilien kann das Einkommen für bis zu 24 Monate auf dem Niveau des heutigen Netto abgesichert werden.

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Für die Fahrzeug-finanzierung

Während der Finanzierung oder des Leasings von Fahrzeugen kann das Einkommen bis zum Niveau des heutigen Netto abgesichert werden.

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Hilfreiche Tipps

Exklusiv für Angestellte und Arbeiter

Der savme Gehaltsschutz ist aktuell leider nur für Arbeitnehmer mit einem sozial-versicherungspflichtigen Einkommen verfügbar. Ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht, hängt bei freiwillig Versicherten von der Beitragsklasse ab.

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Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen wird - sofern Anspruch darauf besteht - ein Krankengeld ausgezahlt. Dies ist geringer als das aktuelle Nettoeinkommen.
Jetzt einfach die voraussichtliche Einkommenslücke berechnen.

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Fortzahlung des Einkommens bei Arbeitslosigkeit (ALG I)

Was passiert, wenn man aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung unverschuldet seine Arbeit verliert? Der Anspruch auf Arbeitslosengeld deckt lediglich ca. 60% des bisherigen Nettoeinkommens ab (bei Kindern 67%). Darüber hinaus ...

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Leistungen im Schadenfall

Wir bieten unseren Gehaltsschutzbrief (Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung) an. Mit dem Gehaltsschutzbrief können im Versicherungsfall die, bei einer längeren Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit zu erwartenden, Einkommenslücken geschlossen werden. Der Versicherungsschutz setzt den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) voraus. Ein Anspruch auf ALG I entsteht, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen von mindestens 12 ununterbrochenen Beitragsmonaten in der gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung vorliegt. Dann startet der Anspruch mit 6 Monaten ALG I und steigert sich stufenweise, je nach Beschäftigungsdauer und Lebensalter, auf bis zu 24 Monate. Die optionale Leistung bei Arbeitsunfähigkeit beginnt, wenn die Lohn-/Gehaltsfortzahlung nach 6 Wochen endet und Krankengeld (sofern ein Anspruch besteht) gezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie in unserer Kundenbroschüre. Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer monatlich die im Versicherungsschein ausgewiesene Summe aus, maximal 2.000 EUR. Mit diesem Betrag können die laufenden Lebenshaltungskosten ohne zusätzliche Einschränkungen gedeckt werden.

Leistungsvergleich Gehaltsschutz

Schutzbrief Variante
Leistungen Kombischutz Einzelschutz
Einzelversicherung einer Arbeitslosigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist möglich Nein Ja
Kombinierter Schutz von Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist möglich Ja Ja
Absicherung für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer Ja Ja
Absicherung für Selbständige Nein Nein
Eintrittsalter des Versicherten Minimal-/Maximal 18 / 65 Lebensjahr 18 / 2 Monate vor 65 Lebensjahr
Maximal mögliche Versicherungssumme monatlich 2.000 Euro 2.000 Euro
Maximale indiviuelle Summe Lücke zwischen Nettoeinkommen
und ALG I / Krankengeld
Lücke zwischen Nettoeinkommen
und ALG I / Krankengeld
Wartezeit für Leistungen bei Arbeitslosgigkeit
unmittelbar nach Vertragsstart
90 Tage 90 Tage
Wartezeit für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
unmittelbar nach Vertragsstart
90 Tage, bei Unfällen Sofortleistung 90 Tage, bei Unfällen Sofortleistung
Zahlungsstart im Falle der Arbeitslosigkeit Ab 61 Tag rückwirkend zu Beginn der Arbeitslosigkeit
erfolgt eine volle Auszahlung
Ab 61 Tag rückwirkend zu Beginn der Arbeitslosigkeit
erfolgt eine volle Auszahlung
Zahlungsdauer im Falle der Arbeitslosigkeit Bis zu 24 Monate Bis zu 24 Monate
Definition der Arbeitslosigkeit Bezug von ALG I ¹ Bezug von ALG I ¹
Zahlungsstart im Falle der Arbeitsunfähigkeit Ab 43 Tag
(bis 42 Tag zahlt im Regelfall der Arbeitgeber)
Ab 43 Tag
(bis 42 Tag zahlt im Regelfall der Arbeitgeber)
Zahlungsdauer im Falle der Arbeitsunfähigkeit Bis zu 12 Monate Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Definition Arbeitsunfähigkeit (AU) Ärztliche Bescheinigung der AU ² Ärztliche Bescheinigung der AU ²
Laufzeit 1 Jahr mit dreimonatiger Kündigungsfrist 1 Jahr mit dreimonatiger Kündigungsfrist
Meldepflicht für Einkommensänderungen Bei dauerhafter Reduktion und bei
dauerhafter Erhöhung sinnvoll
Bei dauerhafter Reduktion und bei
dauerhafter Erhöhung sinnvoll
Monatl. Preisbeispiel für Arbeitslosigkeit und
Arbeitsunfähigkeit Kombischutz
12,38 Euro für 200 Euro monatliche Zusatzleistung 12,52 Euro für 200 Euro monatliche Zusatzleistung
Individuelles Angebot Kombischutz berechnen Einzelschutz berechnen

Voraussetzungen bei Arbeitslosigkeit¹

Eine Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie betriebsbedingt Ihre Arbeit verlieren. Versichert ist außerdem eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, um eine betriebsbedingte Kündigung oder unwiderruflichen Freistellung zu vermeiden. Im Schadenfall benötigen wir folgende Voraussetzungen für die Zahlung der versicherten Leitung: Sie sind bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, stehen für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung und beziehen ALG I. Sie dürfen nicht gegen Entgelt einer anderen Tätigkeit nachgehen und bemühen sich aktiv um Arbeit. Vorgenannte Bedingungen gelten regelmäßig auch als Voraussetzung für den Bezug von ALG I. Sie müssen bei Eintritt des Versicherungsfalls seit mindestens 6 Monaten ohne Unterbrechung bei ein und demselben Arbeitgeber einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag haben und mindestens 15 Stunden in der Woche beschäftigt sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Karrenzeiten Ihrer privaten Zusatzversicherung abgelaufen sind, liegen die Voraussetzung für den Versicherungsschutz vor.

Voraussetzungen bei Arbeitsunfähigkeit²

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Ihre letzte berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise mehr ausüben können, sie auch nicht ausüben und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein in Deutschland zugelassener und praktizierender Arzt weist uns die Arbeitsunfähigkeit nach. Die Bescheinigung muss auch die genaue Bezeichnung der Krankheit enthalten. Es liegen uns alle notwendigen Informationen vor, die wir zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit benötigen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Karrenzeiten Ihrer privaten Zusatzversicherung abgelaufen sind, liegen die Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit vor.

Beantragung des Gehaltschutzes

Uns liegt viel daran, daß Sie Ihre Leistungen auch zeitnah erhalten. Wichtig ist hierbei die Ehrlichkeit bei der Beantragung, damit das Geld auch im Bedarfsfall unproblematisch ausgezahlt werden kann. Zu beachten ist, dass etwa vor Antragstellung noch keine Kenntnis von einer betriebsbedingten Kündigung vorhanden sein darf. Weder durch Arbeitgeber noch durch Medien oder Gespräche mit Kollegen. Der Gehaltsschutz würde, wie fast jede andere Versicherung, nicht funktionieren, wenn eine nachträgliche Absicherung bereits bekannter Schäden möglich wäre. Im Rahmen des Antrags sind Fragen zum Beruf und Versicherungsstaus notwendig. Leider kann der GehaltsSchutz aktuell nicht beantragt werden, bei einem der nachfolgend genannten Berufe: Selbstständig, Beamter, Richter, Soldat, Azubi, Probe- oder Saisonarbeiter.

Fakten zum savme Gehaltsschutz für Arbeitnehmer und Angestellte

  • Günstiger Beitrag auch monatlich zahlbar.
  • Direkter online Abschluss mit sofortiger Policenzustellung.
  • Absicherung mit bis zu 2.000 Euro Zusatzgehalt ist möglich.
  • 30 Tage Widerrufsrecht mit 100% Kostenerstattung.
  • Professioneller Bedarfsrechner für die Ermittlung der passenden Summe.
  • Keine Leistung bei Kurzarbeitergeld.

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