Belastungen für Immobilien, Auto, Investitionen in die Kinder oder die Pflege der Eltern entspannt angehen.
Das Einkommen im Falle einer Arbeitslosigkeit oder vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit absichern. Der Gehaltsschutz für Lohn- und Gehalt bietet zusätzliche Sicherheit.
Die Absicherung kann mit unserem Kombischutz für beide Bereiche beantragt werden oder als Einzelschutz nur für die Arbeitslosigkeit oder die Arbeitsunfähigkeit.
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(Durchnittliches monatl. Einkommen im Jahresmittel)
Geschätztes monatliches Netto-Einkommen . Anspruch auf ALG I in Höhe von .
Das Einkommen in Phasen finanzieller Belastungen absichern: Lebensstandard und Unabhängigkeit für die gesamte Familie.
Mehr erfahren >Während der Finanzierung von Immobilien kann das Einkommen für bis zu 24 Monate auf dem Niveau des heutigen Netto abgesichert werden.
Mehr erfahren >Während der Finanzierung oder des Leasings von Fahrzeugen kann das Einkommen bis zum Niveau des heutigen Netto abgesichert werden.
Mehr erfahren >Der savme Gehaltsschutz ist aktuell leider nur für Arbeitnehmer mit einem sozial-versicherungspflichtigen Einkommen verfügbar. Ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht, hängt bei freiwillig Versicherten von der Beitragsklasse ab.
Jetzt berechnen >Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen wird - sofern Anspruch darauf besteht - ein Krankengeld ausgezahlt. Dies ist geringer als das aktuelle Nettoeinkommen. Jetzt einfach die voraussichtliche Einkommenslücke berechnen.
Jetzt berechnen >Was passiert, wenn man aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung unverschuldet seine Arbeit verliert? Der Anspruch auf Arbeitslosengeld deckt lediglich ca. 60% des bisherigen Nettoeinkommens ab (bei Kindern 67%). Darüber hinaus ...
Mehr erfahren >Wir bieten unseren Gehaltsschutzbrief (Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung) an. Mit dem Gehaltsschutzbrief können im Versicherungsfall die, bei einer längeren Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit zu erwartenden, Einkommenslücken geschlossen werden. Der Versicherungsschutz setzt den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) voraus. Ein Anspruch auf ALG I entsteht, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen von mindestens 12 ununterbrochenen Beitragsmonaten in der gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung vorliegt. Dann startet der Anspruch mit 6 Monaten ALG I und steigert sich stufenweise, je nach Beschäftigungsdauer und Lebensalter, auf bis zu 24 Monate. Die optionale Leistung bei Arbeitsunfähigkeit beginnt, wenn die Lohn-/Gehaltsfortzahlung nach 6 Wochen endet und Krankengeld (sofern ein Anspruch besteht) gezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie in unserer Kundenbroschüre. Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer monatlich die im Versicherungsschein ausgewiesene Summe aus, maximal 2.000 EUR. Mit diesem Betrag können die laufenden Lebenshaltungskosten ohne zusätzliche Einschränkungen gedeckt werden.
Schutzbrief Variante | ||
---|---|---|
Leistungen | Kombischutz | Einzelschutz |
Einzelversicherung einer Arbeitslosigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist möglich | Nein | Ja |
Kombinierter Schutz von Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist möglich | Ja | Ja |
Absicherung für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer | Ja | Ja |
Absicherung für Selbständige | Nein | Nein |
Eintrittsalter des Versicherten Minimal-/Maximal | 18 / 65 Lebensjahr | 18 / 2 Monate vor 65 Lebensjahr |
Maximal mögliche Versicherungssumme monatlich | 2.000 Euro | 2.000 Euro |
Maximale indiviuelle Summe | Lücke zwischen Nettoeinkommen
und ALG I / Krankengeld |
Lücke zwischen Nettoeinkommen
und ALG I / Krankengeld |
Wartezeit für Leistungen bei Arbeitslosgigkeit
unmittelbar nach Vertragsstart |
90 Tage | 90 Tage |
Wartezeit für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
unmittelbar nach Vertragsstart |
90 Tage, bei Unfällen Sofortleistung | 90 Tage, bei Unfällen Sofortleistung |
Zahlungsstart im Falle der Arbeitslosigkeit | Ab 61 Tag rückwirkend zu Beginn der Arbeitslosigkeit
erfolgt eine volle Auszahlung |
Ab 61 Tag rückwirkend zu Beginn der Arbeitslosigkeit
erfolgt eine volle Auszahlung |
Zahlungsdauer im Falle der Arbeitslosigkeit | Bis zu 24 Monate | Bis zu 24 Monate |
Definition der Arbeitslosigkeit | Bezug von ALG I ¹ | Bezug von ALG I ¹ |
Zahlungsstart im Falle der Arbeitsunfähigkeit | Ab 43 Tag
(bis 42 Tag zahlt im Regelfall der Arbeitgeber) |
Ab 43 Tag
(bis 42 Tag zahlt im Regelfall der Arbeitgeber) |
Zahlungsdauer im Falle der Arbeitsunfähigkeit | Bis zu 12 Monate | Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit |
Definition Arbeitsunfähigkeit (AU) | Ärztliche Bescheinigung der AU ² | Ärztliche Bescheinigung der AU ² |
Laufzeit | 1 Jahr mit dreimonatiger Kündigungsfrist | 1 Jahr mit dreimonatiger Kündigungsfrist |
Meldepflicht für Einkommensänderungen | Bei dauerhafter Reduktion und bei
dauerhafter Erhöhung sinnvoll |
Bei dauerhafter Reduktion und bei
dauerhafter Erhöhung sinnvoll |
Monatl. Preisbeispiel für Arbeitslosigkeit und
Arbeitsunfähigkeit Kombischutz |
12,38 Euro für 200 Euro monatliche Zusatzleistung | 12,52 Euro für 200 Euro monatliche Zusatzleistung |
Individuelles Angebot | Kombischutz berechnen | Einzelschutz berechnen |
Eine Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie betriebsbedingt Ihre Arbeit verlieren. Versichert ist außerdem eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, um eine betriebsbedingte Kündigung oder unwiderruflichen Freistellung zu vermeiden. Im Schadenfall benötigen wir folgende Voraussetzungen für die Zahlung der versicherten Leitung: Sie sind bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, stehen für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung und beziehen ALG I. Sie dürfen nicht gegen Entgelt einer anderen Tätigkeit nachgehen und bemühen sich aktiv um Arbeit. Vorgenannte Bedingungen gelten regelmäßig auch als Voraussetzung für den Bezug von ALG I. Sie müssen bei Eintritt des Versicherungsfalls seit mindestens 6 Monaten ohne Unterbrechung bei ein und demselben Arbeitgeber einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag haben und mindestens 15 Stunden in der Woche beschäftigt sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Karrenzeiten Ihrer privaten Zusatzversicherung abgelaufen sind, liegen die Voraussetzung für den Versicherungsschutz vor.
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Ihre letzte berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise mehr ausüben können, sie auch nicht ausüben und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein in Deutschland zugelassener und praktizierender Arzt weist uns die Arbeitsunfähigkeit nach. Die Bescheinigung muss auch die genaue Bezeichnung der Krankheit enthalten. Es liegen uns alle notwendigen Informationen vor, die wir zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit benötigen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Karrenzeiten Ihrer privaten Zusatzversicherung abgelaufen sind, liegen die Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit vor.
Uns liegt viel daran, daß Sie Ihre Leistungen auch zeitnah erhalten. Wichtig ist hierbei die Ehrlichkeit bei der Beantragung, damit das Geld auch im Bedarfsfall unproblematisch ausgezahlt werden kann. Zu beachten ist, dass etwa vor Antragstellung noch keine Kenntnis von einer betriebsbedingten Kündigung vorhanden sein darf. Weder durch Arbeitgeber noch durch Medien oder Gespräche mit Kollegen. Der Gehaltsschutz würde, wie fast jede andere Versicherung, nicht funktionieren, wenn eine nachträgliche Absicherung bereits bekannter Schäden möglich wäre. Im Rahmen des Antrags sind Fragen zum Beruf und Versicherungsstaus notwendig. Leider kann der GehaltsSchutz aktuell nicht beantragt werden, bei einem der nachfolgend genannten Berufe: Selbstständig, Beamter, Richter, Soldat, Azubi, Probe- oder Saisonarbeiter.