Ihr Gehaltsschutz auf einen Blick
Arbeitslosigkeit
Die Höhe Ihres Anspruchs auf ALG I hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits spielt die Höhe des Einkommens eine Rolle. Darüber hinaus ist es relevant ob Sie Kindergeld beziehen. Die gesetzliche Versicherung sichert Ihr Einkommen nur bis zu einem maximalen Betrag ab. Dieser nennt sich Beitragsbemessungsgrenze. Für 2019 beträgt diese Grenze monatlich 6.700 € brutto (Westdeutschland), in Ostdeutschland sogar nur bis monatlich 6.150 € brutto. Verdienen Sie über diesem Betrag, dann ist Ihre Einkommenslücke wahrscheinlich noch größer. Schätzen Sie jetzt Ihre Ansprüche mit unserem Bedarfsrechner.
Schätzen Sie jetzt Ihre individuelle Ansprüche. Ihre Einkommenslücke können mit unserem Gehaltsschutz zu einem günstigen Preis schließen; ab. z.B. 250 € mtl.
* für monatliche Ergänzungszahlungen während des ALG I -Bezugs für maximal 24 Monate. Der Beitrag enthält bereits 19% Versicherungssteuer.
Jetzt berechnenArbeitsunfähigkeit
Denn, der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst nur monatliche Brutto-Einkommen bis zu 4.537,50 €. Freiwillig gesetzlich Versicherte (ermäßigter Beitragssatz) und privat Versicherte müssen das Krankengeld selbst privat versichern. In diesen Fällen errechnet sich die monatliche Einkommenslücke aus der Differenz zwischen dem bereits versicherten privaten Tagegeld und Ihrem Nettoeinkommen. Mit unserem Bedarfsrechner schätzen Sie einfach und schnell Ihre persönliche Situation ab.
Die Schätzung Ihres Krankengelds können Sie bequem mit unserem Bedarfsrechner durchführen. Der Gehaltsschutz ergänzt Ihre Einkommenslücke günstig; z.B. 250 € mtl.
* für monatliche Ergänzungszahlungen während des Bezugs von Krankengeld für maximal 24 Monate.
Jetzt berechnenLebenstraum erfüllt
Einkommen abgesichert, damit Ihr Traum sicher bleibt
Vorteile eines Gehaltsschutzbriefs
- Ergänzt das Nettoeinkommen für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit bis zu 2.000 € monatlich
- Im Falle eines Einkommensverlusts bei Arbeitslosigkeit (ALG I)
- Auf Wunsch erweiterbar auf Leistungen bei einer Arbeitsunfähigkeit (ab 42 Tag)
- Sichern Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen während der Kindererziehungszeit Ihres Partners ab
- Frei wählbare Summen bis zur maximalen Summe Ihres aktuellen Nettoeinkommens
- Einfache Berechnung des finanziellen Risikos unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation
Wie beantragen Sie Ihren Gehaltsschutz?
Sichern Sie Ihre Finanzierung jetzt ganz einfach ab. Bitte schätzen Sie zunächst mit unserem Bedarfsrechner ihre Einkommenslücken. Sie können sich dann ein unverbindliches Angebot erstellen und Sie erhalten alle Ergebnisse und weitere Informationen zusammen mit ihrem Angebot. Prüfen Sie dann unser Angebot in Ruhe. Sie können die empfohlenen monatlichen Leistungen auch frei an ihre Bedürfnisse anpassen. Hierbei ist die Obergrenze Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen. Sobald Sie einen geeigneten Versicherungsschutz ausgewählt haben, können Sie dann direkt online Ihre Versicherung beantragen. Hierbei gilt unsere Vertrauensgarantie, Sie können 30 Tage lang Ihre Versicherung zurückgeben wenn diese Ihnen nicht gefällt. Wir erstatten Ihnen in diesem Fall die vollen Beiträge.
Leistungsbeginn bei Arbeitslosigkeit
¹ Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn Sie binnen 60 Tagen wieder eine neue Beschäftigung aufnehmen. Dauert Ihre Arbeitslosigkeit länger als 60 Tage, so leistet der Gehaltsschutz rückwirkend ab dem ersten Tag. Ihre Leistungen erhalten Sie dann für die Dauer des Status ALG I (max. 24 Monate).
Leistungsbeginn bei Arbeitsunfähigkeit
² Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten gesetzlich Pflichtversicherte im Regelfall eine 6 wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Somit entstehen Ihnen in den ersten 42 Tagen noch keine Einkommenslücken. Mit Beginn des Krankengeldbezugs ab dem 43. Tag setzt die Ergänzungsleistung aus dem Gehaltsschutz ein.
Unser Fazit: Jeder der sich schon einmal einen Lebenstraum erfüllt hat, möchte sich ungern wieder davon trennen. Schützen Sie jetzt ihren Traum uns sichern Sie die Ratenzahlung auch im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ab. Damit Ihr Traum auch dann erhalten bleibt, wenn das Arbeitseinkommen nicht mehr voll zur Verfügung steht.
Versicherte Einkommen mtl. * | Arbeitslosigkeit ** | Arbeitsunfähigkeit |
---|---|---|
250,00 € | 9,15 € | 6,50 € |
350,00 € | 12,81 € | 9,10 € |
500,00 € | 18,30 € | 13,00 € |
650,00 € | 23,79 € | 16,90 € |
750,00 € | 27,45 € | 19,50 € |
900,00 € | 32,94 € | 23,40 € |
1.000,00 € | 36,60 € | 26,00 € |
1.250,00 € | 45,75 € | 32,50 € |
1.500,00 € | 54,90 € | 39,00 € |
Fakten zu Ihrem Kreditschutz
- Bezahlbare Monatsbeiträge und faire Bedingungen
- Online Antrag mit Sofortprüfung
- Monatliche Zusatzleistungen von bis zu 2.000 Euro sind möglich
- Vertrauensgarantie mit 30 Tagen Rückgaberecht bei voller Beitragserstattung
- Einfache Schätzung der vorhandenen Ansprüche und des Versorgungsstaus
- Kein Schutz im Falle des Bezugs von Kurzarbeitergeld möglich
Informationen zum Gehaltsschutz
Ist ein Gehaltsschutz für mich sinnvoll?
Wenn Sie sich über Ihre individuellen Einkommenslücken informiert haben, dann liegt die Entscheidung bei Ihnen. Sowohl ihr persönlicher Sicherheitsbedarf als auch Ihre Lebenssituation spielen bei einer Entscheidung die Hauptrolle. Tatsächlich sind im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit beträchtliche finanzielle Einbußen absehbar. Diese treffen unsere Kunden verschiedenartig. So benötigen Familien, die in den großen Ballungsräumen wohnen, regelmäßig bereits einen großen Anteil des monatlichen Nettoeinkommens für die Kosten ihres Wohnraums. Kommen dann noch zusätzliche Kosten z.B. aus einer Finanzierung dazu, dann kann es im Zweifelsfall finanziell schwierig werden. Ein Gehaltsschutz kann natürlich nicht alle existenziellen Risiken absichern, so besteht unter Umständen auch ein wichtiger Versorgungsbedarf z.B. im Bereich der Berufsunfähigkeit, einem Krankengeld oder bei der Hinterbliebenenversorgung. Speziell für den Ausgleich des fehlenden Einkommens bei Arbeitslosigkeit (ALG I) sowie der Abmilderung der Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit ist der Gehaltsschutz eine gute Alternative zu anderen Versicherungen. Wir beraten Sie gerne auch bei der Gestaltung umfassender Absicherungskonzepte.
Leistungen aus dem Gehaltsschutz im Schadensfall
Der Versicherer zahlt der versicherten Person im Leistungsfall bis zu 24 Monate lang den vereinbarten Betrag (mtl. max. 2.000 Euro) als Ersatz für die Lücke in der gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung (ALG I). Es ist zu beachten, dass der Bezug von ALG I voraussetzt, dass innerhalb der letzten 2 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Alle Fragen im Versicherungsantrag müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, dann steht der Auszahlung ihrer Leistungen im Schadenfall nichts entgegen.
Aufgrund der aktuellen Krisensituation möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Versicherer keine Leistungen erbringt, wenn der Leistungsfall unmittelbar oder mittelbar durch eine Pandemie verursacht ist. Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit kann sich die pandemiebedingte Krankheit oder deren Folge z.B. aus ärztlichen Attesten oder sonstigen medizinischen Befunden / Unterlagen ergeben. Bei einer Arbeitslosigkeit ist der Zusammenhang mit einer Pandemie beispielsweise aus Dokumenten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder aus Angaben Ihres bisherigen Arbeitgebers ersichtlich. Bitte beachten Sie daneben auch die weiteren Ausschlüsse. Zur Absicherung Ihrer laufenden Baufinanzierungskosten ohne den Ausschlussgrund Pandemie können wir Ihnen unser Produkt BaufiSchutz Plus anbieten.