Der Gehaltsschutz auf einen Blick
Arbeitslosigkeit
Versichert ist über das gesetzliche Arbeitslosgengeld I (ALG I) lediglich ca. 60 % Ihres bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommens (ca. 67 % mit Kind). Wenn Sie über ein besonders hohes Einkommen verfügen, dann kann diese Lücke noch wesentlich höher ausfallen. Denn die gesetzliche Arbeitslosigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen in 2019 (Westdeutschland) nur bis monatlich 6.700 EUR brutto; in Ostdeutschland sogar nur bis monatlich 6.150 EUR brutto. Das darüber liegende Einkommen müssen Sie privat versichern. Wie sieht es bei Ihnen aus?
Schätzen Sie jetzt Ihre individuelle Einkommenslücke. Ihr Nettoeinkommen kann zu einem günstigen Preis abgesichert werden. z.B. 250 € mtl.
* für eine monatliche Einkommensergänzung während des ALG I -Bezugs für maximal 24 Monate. Der Beitrag enthält bereits 19% Versicherungssteuer.
Lücke berechnenArbeitsunfähigkeit
Die Höhe des Krankengeldes hängt von Ihrem Einkommen auch von Ihrem Status in der Krankenversicherung ab. Gesetzlich Pflichtversicherte sind 2019 wie folgt versichert: Bruttoeinkommen bis 4.537,50 Euro = Nettoeinkommen x 0,25 = Einkommenslücke. Sie müssen also mit mindestens 25% Einkommensverlust rechnen. Gutverdiener müssen einen höheren Anteil selbst tragen. Freiwillig gesetzlich Versicherte (ermäßigter Beitragssatz) und Privatversicherte sind auf privat versicherte Tagegelder angewiesen.
Die Schätzung Ihres Krankengelds können Sie bequem mit unserem Bedarfsrechner durchführen. Der Ergänzungsschutz ist durchaus bezahlbar; z.B. 250 Euro mtl.
* für eine monatliche Einkommensergänzung während des Bezugs von Krankengeld für maximal 24 Monate.
Jetzt berechnenFamilienpflege heißt, nur einer arbeitet
Einkommenssicherung während der Familienpflegezeit
Leistungen des Gehaltsschutz
- Einkommensersatz von bis zu 2.000 Euro monatlich
- Leistungen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit (ALG I)
- Schutz bei längerer Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen
- Einfache Schätzung der vorhandenen Ansprüche mit unserem Bedarfsrechner
- Versicherbare Grenze ist das persönliche Nettoeinkommen aus versicherungspflichtiger Arbeit
- Bequemen Zahlweise durch Monatsbeiträge
Wie beantragen Sie Ihren Gehaltsschutz?
Kindererziehung ist eine Investition in die eine glückliche Zukunft. Während dieser Zeit spielt das Gehalt des verdienen Lebenspartners eine besondere Rolle. Die gesamte Familie ist in besonderem Maße auf das verbleibende Arbeitseinkommen angewiesen. Berechnen Sie einfach ihre monatlichen Einkommenslücken um Ihre individuelle Situation einschätzen zu können. Erstellen Sie sich unverbindlich ein Angebot und besprechen Sie Ihren Bedarf mit Ihren Liebsten. Die monatlichen Sonderzahlungen können Sie frei reduzieren, damit der Schutz für Sie auch bezahlbar bleibt. Wenn Sie sich entschieden haben, ergänzen Sie einfach online Ihre Daten und sichern Sie sich Ihren persönlichen Gehaltsschutz. Wir prüfen Ihren Antrag direkt online und Sie erhalten umgehend den benötigten Schutz. Einfach, sicher und bequem.
Leistungsbeginn bei Arbeitslosigkeit
¹ Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn Sie binnen 60 Tagen wieder eine neue Beschäftigung aufnehmen. Dauert Ihre Arbeitslosigkeit länger als 60 Tage, so leistet der Gehaltsschutz rückwirkend ab dem ersten Tag. Ihre Leistungen erhalten Sie dann für die Dauer des Status ALG I (max. 24 Monate).
Leistungsbeginn bei Arbeitsunfähigkeit
² Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten gesetzlich Pflichtversicherte im Regelfall eine 6 wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Somit entstehen Ihnen in den ersten 42 Tagen noch keine Einkommenslücken. Mit Beginn des Krankengeldbezugs ab dem 43. Tag setzt die Ergänzungsleistung aus dem Gehaltsschutz ein.
Unser Fazit: Unabhängigkeit und finanzielle Sicherheit auch während der Kindererziehung in der Familie. Damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können, Ihre Kinder. Wir schützen den arbeitenden Lebenspartner mit unserem Gehaltsschutz bis zum vollen Nettoeinkommen, falls dieser unverschuldet arbeitslos oder arbeitsunfähig wird. Zusätzliche Sicherheit für ruhige Nächte.
Versicherte Einkommen mtl. * | Arbeitslosigkeit ** | Arbeitsunfähigkeit |
---|---|---|
250,00 € | 9,15 € | 6,50 € |
350,00 € | 12,81 € | 9,10 € |
500,00 € | 18,30 € | 13,00 € |
650,00 € | 23,79 € | 16,90 € |
750,00 € | 27,45 € | 19,50 € |
900,00 € | 32,94 € | 23,40 € |
1.000,00 € | 36,60 € | 26,00 € |
1.250,00 € | 45,75 € | 32,50 € |
1.500,00 € | 54,90 € | 39,00 € |
Unterlagen zu Ihrem Gehaltsschutz
Fakten zum Gehaltsschutz
- Günstige Monatsbeiträge und freie Auswahl des Versicherungsschutzes
- Direkte online Annahmeprüfung
- Sichern Sie Ihren Einkommensausfall mit bis zu 2.000 Euro monatlich ab
- Sie können unser Angebot 30 Tage lang nach Abschluss prüfen und erhalten Ihre Beiträge bei Nichtgefallen zurück
- Unser Bedarfsrechner hilft Ihnen schnell Ihre individuellen Risiken zu ermitteln
- Aktuell kein Schutz im Falle des Bezugs von Kurzarbeitergeld
Ist ein Gehaltsschutz für mich sinnvoll?
Wenn Sie sich über Ihre individuellen Einkommenslücken informiert haben, dann liegt die Entscheidung bei Ihnen. Sowohl ihr persönlicher Sicherheitsbedarf als auch Ihre Lebenssituation spielen bei einer Entscheidung die Hauptrolle. Tatsächlich sind im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit beträchtliche finanzielle Einbußen absehbar. Diese treffen unsere Kunden verschiedenartig. So benötigen Familien, die in den großen Ballungsräumen wohnen, regelmäßig bereits einen großen Anteil des monatlichen Nettoeinkommens für die Kosten ihres Wohnraums. Kommen dann noch zusätzliche Kosten z.B. aus einer Finanzierung dazu, dann kann es im Zweifelsfall finanziell schwierig werden. Ein Gehaltsschutz kann natürlich nicht alle existenziellen Risiken absichern, so besteht unter Umständen auch ein wichtiger Versorgungsbedarf z.B. im Bereich der Berufsunfähigkeit, einem Krankengeld oder bei der Hinterbliebenenversorgung. Speziell für den Ausgleich des fehlenden Einkommens bei Arbeitslosigkeit (ALG I) sowie der Abmilderung der Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit ist der Gehaltsschutz eine gute Alternative zu anderen Versicherungen. Wir beraten Sie gerne auch bei der Gestaltung umfassender Absicherungskonzepte.
Beitragszahlung - Ihre Zahlungsmöglichkeiten
Gewünschte Zahlweise | Monatlich 250 € bei Arbeitslosigkeit * | Monatlich 250 € bei Arbeitsunfähigkeit |
---|---|---|
Jährlich | 109,80 € | 78,00 € |
Halbjährlich | 54,90 € | 39,00 € |
Vieteljährlich | 27,45 € | 19,50 € |
Monatlich | 9,15 € | 6,50 € |
Leistungen aus dem Gehaltsschutz im Schadensfall
Der Versicherer zahlt der versicherten Person im Leistungsfall bis zu 24 Monate lang den vereinbarten Betrag (mtl. max. 2.000 Euro) als Ersatz für die Lücke in der gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung (ALG I). Es ist zu beachten, dass der Bezug von ALG I voraussetzt, dass innerhalb der letzten 2 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Alle Fragen im Versicherungsantrag müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, dann steht der Auszahlung ihrer Leistungen im Schadenfall nichts entgegen.
Aufgrund der aktuellen Krisensituation möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Versicherer keine Leistungen erbringt, wenn der Leistungsfall unmittelbar oder mittelbar durch eine Pandemie verursacht ist. Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit kann sich die pandemiebedingte Krankheit oder deren Folge z.B. aus ärztlichen Attesten oder sonstigen medizinischen Befunden / Unterlagen ergeben. Bei einer Arbeitslosigkeit ist der Zusammenhang mit einer Pandemie beispielsweise aus Dokumenten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder aus Angaben Ihres bisherigen Arbeitgebers ersichtlich. Bitte beachten Sie daneben auch die weiteren Ausschlüsse. Zur Absicherung Ihrer laufenden Baufinanzierungskosten ohne den Ausschlussgrund Pandemie können wir Ihnen unser Produkt BaufiSchutz Plus anbieten.
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