Der Gehaltsschutz auf einen Blick
Arbeitslosigkeit
Damit Sie in kritischen Phasen auch weiterhin Ihren Verpflichtungen, wie z.B. der Miete für ihre Wohnung nachkommen können, ohne zu starke Einschränkungen des Lebensstandards hinnehmen zu müssen. Berechnen Sie jetzt die Ansprüche des arbeitenden Partners und schätzen Sie Ihre individuelle Einkommenslücke. Das Ergebnis können Sie sich als Vertragsangebot zusenden lassen und unser Angebot in Ruhe prüfen. Damit die Kindererziehungszeit nicht zum Balanceakt wird.
Berechnen Sie jetzt die individuelle Einkommenslücke des arbeitenden Partners. Ihre Einkommenslücke schließen wir zu einem fairen Preis; z.B. 250 Euro mtl.
* für eine monatliche Ergänzungszahlung während des ALG I-Bezugs für maximal 24 Monate. Der Beitrag enthält bereits 19% Versicherungssteuer.
Lücke berechnenArbeitsunfähigkeit
Die Leistungen aus Ihrer Krankenversicherung richten sich nach ihrem Einkommen und dem Status in der Krankenversicherung. Hier spielt eine Rolle, ob Sie aktuell gesetzlich pflichtversichert sind oder als freiwilliges Mitglied (zum ermäßigten Beitragssatz) bzw. privat versichert sind. Bei den beiden letztgenannten Fällen müssen Sie die Leistungen auf Krankengeld selbst versichern und tragen. Bestehende Versicherungen können Sie in unserem Bedarfsrechner einfach berücksichtigen.
Die Schätzung Ihres Anspruchs auf Krankengeld können Sie bequem und unter Berücksichtigung der bestehenden Versicherungen mit unserem Bedarfsrechner durchführen. Unser Zusatzschutz ist schon für einen geringen monatlichen Beitrag erhältlich; z.B. 250 Euro mtl.
* für eine monatliche Zusatzleistung während des Bezugs von Krankengeld (ab 42 Tag) für maximal 24 Monate.
Jetzt berechnenElternzeit heißt, nur ein Haupteinkommen
Sicherheit für das Familieneinkommen während der Elternzeit
Vorteile eines Gehaltsschutzbriefs
- Ergänzt das Nettoeinkommen für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit bis zu 2.000 € monatlich
- Im Falle eines Einkommensverlusts bei Arbeitslosigkeit (ALG I)
- Auf Wunsch erweiterbar auf Leistungen bei einer Arbeitsunfähigkeit (ab 42 Tag)
- Sichern Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen während der Kindererziehungszeit Ihres Partners ab
- Frei wählbare Summen bis zur maximalen Summe Ihres aktuellen Nettoeinkommens
- Einfache Berechnung des finanziellen Risikos unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation
Wie beantragen Sie Ihren Gehaltsschutz?
Kinder erziehen und Zeit mit Ihnen verbringen zu können, ist eine Herausforderung für jeden Haushalt. Investiert man viel Zeit in den Nachwuchs, so muss oftmals ein Partner beruflich pausieren. Dann ist die Familie natürlich besonders auf das volle Nettoeinkommen des arbeitenden Partners angewiesen. Das finanzielle Risiko eines Minderverdienstes kann ihren Lebensstandard gefährden. Dabei können Sie sich einfach und zu überschaubaren Beiträgen gegen einen Einkommensverlust bei Arbeitslosigkeit (ALG I) und bei längerer Arbeitsunfähigkeit (ab 42 Tag) absichern. Erstellen Sie noch heute unverbindlich ein Angebot und besprechen Sie Ihren Bedarf mit Ihren Liebsten. Die versicherten Summen können Sie bei Bedarf frei reduzieren, wenn Sie nicht die komplette Lücke absichern möchten.
Leistungsbeginn bei Arbeitslosigkeit
¹ Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn Sie binnen 60 Tagen wieder eine neue Beschäftigung aufnehmen. Dauert Ihre Arbeitslosigkeit länger als 60 Tage, so leistet der Gehaltsschutz rückwirkend ab dem ersten Tag. Ihre Leistungen erhalten Sie dann für die Dauer des Status ALG I (max. 24 Monate).
Leistungsbeginn bei Arbeitsunfähigkeit
² Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten gesetzlich Pflichtversicherte im Regelfall eine 6 wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Somit entstehen Ihnen in den ersten 42 Tagen noch keine Einkommenslücken. Mit Beginn des Krankengeldbezugs ab dem 43. Tag setzt die Ergänzungsleistung aus dem Gehaltsschutz ein.
Unser Fazit: Während der Kindererziehung können Sie sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit erhalten. Oftmals ist unseren Kunden der drohende Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit oder eine längere Arbeitsunfähigkeit gar nicht bewusst. Der Gehaltsschutz hilft Ihnen Ihre finanzielle Sicherheit auch in kritischen Phasen des Familieneinkommens abzusichern. Ein zusätzlicher Baustein für ein entspannte Zeit mit Ihren Kindern.
Versicherte Einkommen mtl. * | Arbeitslosigkeit ** | Arbeitsunfähigkeit |
---|---|---|
250,00 € | 9,15 € | 6,50 € |
350,00 € | 12,81 € | 9,10 € |
500,00 € | 18,30 € | 13,00 € |
650,00 € | 23,79 € | 16,90 € |
750,00 € | 27,45 € | 19,50 € |
900,00 € | 32,94 € | 23,40 € |
1.000,00 € | 36,60 € | 26,00 € |
1.250,00 € | 45,75 € | 32,50 € |
1.500,00 € | 54,90 € | 39,00 € |
Fakten zum Gehaltsschutz für Eltern
- Bezahlbare Beiträge mit monatlicher Zahlungsmöglichkeit
- Einfache Schätzung des individuellen Bedarfs mit dem Einkommensrechner möglich
- Monatliche Leistungen sind bis zu 2.000 Euro versicherbar
- Faire Bedingungen z.B. 30 Tage Widerrufsrecht mit voller Kostenerstattung
- Für den arbeitenden Lebenspartner zur Sicherung des Nettoeinkommens
- Keine Leistung bei Elterngeld
Unterlagen zum Gehaltsschutz
Zufrieden mit savme? 25 Euro für Ihre Empfehlung erhalten
Wenn Sie zufrieden mit unserem Gehaltsschutz oder einem unserer anderen Schutzbriefe sind, dann teilen Sie es Ihren Freunden und Bekannten mit. Ob während der Finanzierung, zu Zeiten von nur einem Familieneinkommen oder einfach um die teuren Lebenshaltungskosten abzusichern. Vielleicht auch, weil man einfach mal ruhig schlafen möchte. Für jede erfolgreiche Freundschaftswerbung erhalten Sie einen 25 Euro Amazon-Gutschein von uns. Laden Sie einfach das Kunden-werben-Kunden Formular herunter und erhalten Sie 25 Euro für jeden erfolgreichen Tipp.
Wir bieten auch ein Partnerprogramm für professionelle Berater und online Werbepartner an. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen unter: Empfehlen Sie uns. Wir senden Ihnen gerne unverbindlich Informationen zum savme-Partnerprogramm zu.
Ist ein Gehaltsschutz für mich sinnvoll?
Wenn Sie sich über Ihre individuellen Einkommenslücken informiert haben, dann liegt die Entscheidung bei Ihnen. Sowohl ihr persönlicher Sicherheitsbedarf als auch Ihre Lebenssituation spielen bei einer Entscheidung die Hauptrolle. Tatsächlich sind im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit beträchtliche finanzielle Einbußen absehbar. Diese treffen unsere Kunden verschiedenartig. So benötigen Familien, die in den großen Ballungsräumen wohnen, regelmäßig bereits einen großen Anteil des monatlichen Nettoeinkommens für die Kosten ihres Wohnraums. Kommen dann noch zusätzliche Kosten z.B. aus einer Finanzierung dazu, dann kann es im Zweifelsfall finanziell schwierig werden. Ein Gehaltsschutz kann natürlich nicht alle existenziellen Risiken absichern, so besteht unter Umständen auch ein wichtiger Versorgungsbedarf z.B. im Bereich der Berufsunfähigkeit, einem Krankengeld oder bei der Hinterbliebenenversorgung. Speziell für den Ausgleich des fehlenden Einkommens bei Arbeitslosigkeit (ALG I) sowie der Abmilderung der Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit ist der Gehaltsschutz eine gute Alternative zu anderen Versicherungen. Wir beraten Sie gerne auch bei der Gestaltung umfassender Absicherungskonzepte.
Weitere Informationen in Ihrem kostenlosen Angebot
Um Ihre Berechnungsergebnisse mit allen notwendigen Informationen zu erhalten, können Sie sich einfach unverbindlich ein Angebot erstellen. Auf Wunsch erhalten Sie zusammen mit Ihrem Angebot einen individuellen Antragslink. Hiermit können Sie binnen 30 Tagen ihr Angebot wieder aufrufen und bei Bedarf den Gehaltsschutz abschließen. So haben Sie alle Informationen verfügbar und können sich in aller Ruhe entscheiden.
Beitragszahlung - Ihre Zahlungsmöglichkeiten
Gewünschte Zahlweise | Monatlich 250 € bei Arbeitslosigkeit * | Monatlich 250 € bei Arbeitsunfähigkeit |
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Jährlich | 109,80 € | 78,00 € |
Halbjährlich | 54,90 € | 39,00 € |
Vieteljährlich | 27,45 € | 19,50 € |
Monatlich | 9,15 € | 6,50 € |
Leistungen aus dem Gehaltsschutz im Schadensfall
Der Versicherer zahlt der versicherten Person im Leistungsfall bis zu 24 Monate lang den vereinbarten Betrag (mtl. max. 2.000 Euro) als Ersatz für die Lücke in der gesetzlichen Arbeitslosigkeitsversicherung (ALG I). Es ist zu beachten, dass der Bezug von ALG I voraussetzt, dass innerhalb der letzten 2 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Alle Fragen im Versicherungsantrag müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, dann steht der Auszahlung ihrer Leistungen im Schadenfall nichts entgegen.
Aufgrund der aktuellen Krisensituation möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Versicherer keine Leistungen erbringt, wenn der Leistungsfall unmittelbar oder mittelbar durch eine Pandemie verursacht ist. Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit kann sich die pandemiebedingte Krankheit oder deren Folge z.B. aus ärztlichen Attesten oder sonstigen medizinischen Befunden / Unterlagen ergeben. Bei einer Arbeitslosigkeit ist der Zusammenhang mit einer Pandemie beispielsweise aus Dokumenten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder aus Angaben Ihres bisherigen Arbeitgebers ersichtlich. Bitte beachten Sie daneben auch die weiteren Ausschlüsse. Zur Absicherung Ihrer laufenden Baufinanzierungskosten ohne den Ausschlussgrund Pandemie können wir Ihnen unser Produkt BaufiSchutz Plus anbieten.